Meine Nachbarschaft: Am Ulmenrück
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Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.04.2019, OF 757/10 Betreff: Weg Am Ulmenrück durch das Vogelschutzgehölz zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim Der Ortsbeirat möge beschließen: Laut Auskunft des Grünflächenamts wird gegenwärtig durch das Vogelschutzgehölz am Ulmenrück zwischen Frankfurter Berg und Berkersheim ein Weg angelegt als "genehmigte Baumaßnahme der Hessenwasser GmbH, die im Rahmen des 4gleisiger Ausbau der S-Bahn eine neue Entleerungsleitung - Baufeld und Baustraße - bauen muss. Die Maßnahme ist vertraglich genehmigt, einschließlich der Wiederherstellung". Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat prüfen und berichten: - Wie kann es sein, dass hier während der Brutzeit in einem Vogelschutzbereich gebaut wird? - Was ist unter einer "vertraglichen Genehmigung" zu verstehen? Wegen der massiven Eingriffe in die naturschutzrechtlichen Belange sind hier Genehmigungen erforderlich. Sind diese im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages erfolgt und welche Kompensationsmaßnahmen für die Eingriffe sind vereinbart? - Ergänzt ein solcher Vertrag den Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau der Main-Weser-Bahn? - Wird ein solcher Weg an den Nidda-Ufer-Radweg angeschlossen und ist dann mit entsprechendem Bauverkehr auch auf diesem zu rechnen, wovon bisher nie die Rede war und was im Planfeststellungsbeschluss auch nicht vorgesehen sein kann? - Wäre eine solche Ausnahmenutzung des Nidda-Ufer-Radwegs dann auch mit dem öffentlich rechtlichen Vertrag genehmigt? Begründung: Die Sach- und Rechtslage in diesem Zusammenhang ist völlig unklar und bedarf der Aufklärung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 10 am 07.05.2019, TO I, TOP 26 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1249 2019 Die Vorlage OF 757/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auflistung im Tenor um die Frage "Wieso wird/wurde der Ortsbeirat 10 nicht informiert bzw. involviert?" erweitert wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: FDP
Weiter lesenKreuzungen im Bereich des Berkersheimer Weg sichern
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2016, OF 183/10 Betreff: Kreuzungen im Bereich des Berkersheimer Weg sichern Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, in den Einmündungsbereichen der Straßen "Am Ulmenrück", "Oberer Ornberg" sowie der Stichstraßen des Berkersheimer Weges analog zu den Maßnahmen im Bereich der Kita 101 den 5-Meter-Bereich entsprechend zu sichern oder mit anderen Maßnahmen die Sichtverhältnisse bei dem Ausfahren auf den Berkersheimer Weg zu verbessern Begründung: Die genannten Bereiche werden insbesondere durch LKW und Kleinlaster blockiert, so dass ein sicheres Herausfahren erschwert wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des OBR 10 am 29.11.2016, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 183/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 10 am 17.01.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 183/10 wurde zurückgezogen.
Partei: CDU
Weiter lesenParkende Lastkraftwagen auf der Gießener Straße und dem Berkersheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.04.2015, OM 4027 entstanden aus Vorlage: OF 780/10 vom 31.03.2015 Betreff: Parkende Lastkraftwagen auf der Gießener Straße und dem Berkersheimer Weg Wochentags, ab früh abends zunehmend, und insbesondere an den Wochenenden werden Lastkraftwagen und teils Busse auf den Parkstreifen auf der Gießener Straße (zwischen Ronneburgstraße und Weinstraße) sowie dem Berkersheimer Weg (zwischen Petunienweg und Am Ulmenrück) verkehrswidrig abgestellt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zeitnah und dauerhaft geeignete Maßnahmen in den genannten Bereichen zu ergreifen, um das verkehrswidrige Parken, die sicherlich dadurch eintretenden Schäden an Bordsteinen und Bürgersteigen sowie die Verengungen von Fahrrad- und Fußwegen zu unterbinden. Begründung: Aufgrund der großen Spurweiten dieser Fahrzeuge werden diese, anzunehmender Weise um wenigstens den fließenden Straßenverkehr nicht zu behindern, verkehrswidrig mit den Rädern auf den Bürgersteigen abgestellt. Bordsteine, Bürgersteige und deren Untergründe dürften kaum für diese Gewichtsbelastungen ausgelegt sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.07.2015, ST 973 Aktenzeichen: 32 1
Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung im Jasminweg und im Glockenblumenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.09.2014, OM 3493 entstanden aus Vorlage: OF 657/10 vom 15.09.2014 Betreff: Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung im Jasminweg und im Glockenblumenweg Der Magistrat wird gebeten, im Bereich des Jasminwegs und des Glockenblumenwegs 1. die zwölf vorhandenen Parkbänke abzubauen und instand zu setzen; 2. diese einzulagern, bis neue Standorte gefunden wurden; 3. die Grünflächen einsehbar zu halten und dafür gegebenenfalls Rückschnittsmaßnahmen durchzuführen; 4. einen Runden Tisch mit allen Beteiligten - unter besonderer Mitwirkung des Regionalrates Frankfurter Berg - einzurichten, um langfristige Lösungsvorschläge zu erarbeiten, damit ein respektvolles Leben miteinander in Edwards Garden möglich ist. Hierbei sollen sowohl die Anliegen der direkten Anwohner als auch der Parknutzer berücksichtigt werden. Begründung: In den letzten Monaten gab es massive Beschwerden vonseiten der Anwohner aufgrund von Lärmbelästigung während der nächtlichen Ruhezeiten. Um die Situation kurzfristig zu entschärfen und weiteren Eskalationen vorzubeugen, wird der Magistrat gebeten, die genannten Punkte im Grünstreifen zwischen dem Jasminweg und dem Glockenblumenweg umzusetzen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.11.2014, OF 712/10 Anregung an den Magistrat vom 02.12.2014, OM 3708 Stellungnahme des Magistrats vom 22.12.2014, ST 1612 Aktenzeichen: 79 3
Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.01.2013, OM 1884 entstanden aus Vorlage: OF 374/10 vom 08.01.2013 Betreff: Maßnahmen zur Sicherung der wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg Vorgang: OM 2892/09 OBR 10; ST 541/09 Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass die wasserdurchlässigen Parkplatzbeläge auf dem Parkstreifen am Berkersheimer Weg zwischen der Straße Am Ulmenrück und der Homburger Landstraße besser vor unsachgemäßer Benutzung geschützt werden und so ihre Zerstörung aufgehalten wird. Hierzu sollten zumindest Schilder aufgestellt werden, die deutlich machen, dass der Parkstreifen nur für Pkw zugelassen ist, und eventuell eine zusätzliche Begrenzung des Parkstreifens durch niedrige Holzgatter vorgesehen werden. Begründung: Der Magistrat hatte auf die Ortsbeiratsanregung OM 2892 bereits mit der Stellungnahme ST 541 vom 16.04.2009 mitgeteilt, dass der betreffende Parkstreifen nur für die Nutzung durch Pkw zugelassen ist und die Einhaltung dieser Regelung durch stärkere Kontrollen in Aussicht gestellt. Leider hat dies nichts genutzt, weil weiterhin auch Lastwagen dort abgestellt wurden. Das Ergebnis ist, dass zwischenzeitlich die seitlich angeordnete Begrünung teilweise völlig heruntergefahren ist und sich der Parkstreifen auch ansonsten teilweise in einem solch desolaten Zustand befindet, dass auch Pkws dort regelrecht versinken. Das führt beim Herausfahren von Pkws auch zu einer noch weitergehenden Zerstörung des Parkstreifens. Da die Gestaltung des Berkersheimer Weges in diesem Bereich ursprünglich sehr gelungen war, muss dieser Zustand unbedingt durch wirksame Maßnahmen beseitigt werden, da ansonsten durch eine fortschreitende Verwahrlosung jeder Respekt vor den Anlagen verloren zu gehen droht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2009, OM 2892 Stellungnahme des Magistrats vom 16.04.2009, ST 541 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2013, ST 545 Aktenzeichen: 66 5
Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von Begegnungszone
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2011, OM 218 entstanden aus Vorlage: OF 56/10 vom 24.07.2011 Betreff: Am Ulmenrück/Prämäckerweg - Verkehrsberuhigung und Errichtung von Begegnungszone Der Magistrat wird gebeten, die von den Anwohnerinnen und Anwohnern vorgelegten Vorschläge zur Verkehrsberuhigung Am Ulmenrück/Prämäckerweg zu prüfen und nach Möglichkeit die nachfolgend aufgeführten Vorschläge umzusetzen: Errichtung einer Begegnungszone, in der Fußgängerinnen und Fußgänger Vortritt vor dem motorisierten Verkehr haben und den gesamten Straßenraum nutzen dürfen. Hierbei sollten folgende Schwerpunkte berücksichtigt werden: 1. Die Verkehrsflächen sollen öffentliche Treffpunkte für Kinder und Erwachsene sein, die von Fußgängern vollständig genutzt werden dürfen; 2. Die Fußgängerinnen und Fußgänger sollen gegenüber den Fahrzeugführern vortrittsberechtigt sein, sie dürfen jedoch Fahrzeuge nicht unnötig behindern; 3. Die Höchstgeschwindigkeit soll Schrittgeschwindigkeit betragen - weniger Tempo heißt höhere Verkehrssicherheit; 4. Parken ist nur an den durch Signale oder Markierungen gekennzeichneten Stellen erlaubt; 5. Für das Abstellen von Fahrrädern gelten die allgemeinen Vorschriften über das Parken, Fahrradständer sollten zur Verfügung gestellt werden. Begründung: Die Gestaltung könnte kostengünstig durch auffällige Bodenmarkierungen, Bänke und Hinweistafeln erfolgen. Der besagte Straßenzug entspricht einer "Wohnstraße" und hat bereits derzeit die wichtige Funktion als Sozialisations- und Kommunikationsraum, für den die Rahmenbedingungen jedoch geschaffen und die potentiellen Gefahren gemindert werden sollten. Durch die Bebauung im unmittelbar angrenzenden Bereich ist erhöhter Pkw-Verkehr entstanden und künftig ein weiteres erhöhtes Verkehrsaufkommen zu erwarten. Dieses Aufkommen und auch die derzeitige Andienung der Baustellen durch Lkw erfolgen bisher ausschließlich über den Prämäckerweg, obwohl bereits eine befahrbare, breite Straße durch das neue Wohnquartier vorhanden ist. Da im Prämäckerweg eine pädagogische Einrichtung mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen besteht und die Kinder hier auch ihren Spielbereich haben, ist es wichtig, diesen kleinen Anwohnern gerecht zu werden, um gefährliche Situationen zu verhindern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 96 Stellungnahme des Magistrats vom 04.06.2012, ST 884 Beratung im Ortsbeirat: 10 Aktenzeichen: 32 1
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